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Stellungnahme der Kommission vom 11. Juni 2012 zum Plan für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus der ITER-Anlage (International Thermonuclear Experimental Reactor) in Cadarache, Frankreich, gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag

CELEX
32012A0612(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2012-06-11
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme der Kommission vom 11. Juni 2012 zum Plan für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus der ITER-Anlage (International Thermonuclear Experimental Reactor) in Cadarache, Frankreich, gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag (Nur der französische Text ist verbindlich) 2012/C 166/01 Die nachstehende Bewertung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Euratom-Vertrags und unbeschadet möglicher weiterer Prüfungen, die gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den aus ihm und dem abgeleiteten Recht erwachsenden Pflichten durchzuführen sind. Am 12. Oktober 2011 legte die Regierung Frankreichs der Europäischen Kommission gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag die Allgemeinen Angaben zum Plan für die Ableitung radioaktiver Stoffe aus der ITER-Anlage vor.

Auf der Grundlage dieser Angaben und zusätzlicher Informationen, welche die Kommission am 9. Januar 2012 anforderte und die französischen Behörden am 31. Januar 2012 und am 6. März 2012 übermittelten, sowie nach Anhörung der Sachverständigengruppe gelangt die Kommission zu folgender Stellungnahme: 1. Die Entfernung zwischen dem Standort und den nächstgelegenen Mitgliedstaaten, in diesem Fall Italien und Spanien, beträgt 120 km bzw. 260 km. 2. Unter normalen Betriebsbedingungen ist nicht davon auszugehen, dass die Ableitungen flüssiger und gasförmiger radioaktiver Stoffe eine gesundheitlich signifikante Exposition der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat verursachen werden.

3. Die radioaktiven Festabfälle werden am Standort zwischengelagert und später in genehmigte Behandlungsanlagen oder Endlager in Frankreich überführt. 4. Im Falle nicht geplanter Freisetzungen radioaktiver Stoffe nach einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung wären die Dosen, die von der Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat wahrscheinlich aufgenommen würden, unter gesundheitlichen Gesichtspunkten unerheblich. Zusammenfassend ist nach Ansicht der Kommission nicht davon auszugehen, dass die Durchführung des Plans zur Ableitung radioaktiver Stoffe aus der ITER-Anlage am Standort Cadarache in Frankreich im Normalbetrieb oder bei einem Störfall der in den Allgemeinen Angaben betrachteten Art und Größenordnung eine gesundheitlich signifikante radioaktive Verseuchung des Wassers, Bodens oder Luftraums eines anderen Mitgliedstaats verursachen wird.

Brüssel, den 11. Juni 2012 Für die Kommission Günther Oettinger Mitglied der Kommission

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