2012/3/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
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Article 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (nachstehend „Haushaltsplan 2012“) wird das Flexibilitätsinstrument verwendet, um in Teilrubrik 1a Mittel für Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 50 Mio. EUR und in Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungsermächtigungen im Umfang von 150 Mio. EUR einzustellen. Mit diesen Mitteln soll die Finanzierung für folgende Maßnahmen ergänzt werden: 50 Mio. EUR für die Strategie Europa 2020 unter Teilrubrik 1a, 150 Mio. EUR für die Europäische Nachbarschaftspolitik unter Rubrik 4.
Article 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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