2012/8/EU: Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich eines Antrags auf Gewährung einer Ausnahmegenehmigung, um Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern der am wenigsten entwickelten Länder eine Präferenzbehandlung zu gewähren
Text
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Article 1
Die Union vertritt im Rahmen der Ministerkonferenz der WTO einen befürwortenden Standpunkt hinsichtlich des Antrags nach Artikel IX Absatz 3 des Abkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation auf eine Ausnahmegenehmigung, mit der WTO-Mitglieder Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern der am wenigsten entwickelten Länder eine Präferenzbehandlung gewähren können.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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