2012/19/EU: Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2011 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Erklärung über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge der Bolivarischen Republik Venezuela führen, in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Französisch-Guayana
Text
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Article 1
Die Erklärung gegenüber der Bolivarischen Republik Venezuela über die Gewährung von Fangmöglichkeiten in EU-Gewässern für Fischereifahrzeuge, die die Flagge der Bolivarischen Republik Venezuela führen, in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der Küste von Französisch-Guayana (im Folgenden „Erklärung“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut der Erklärung ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), diese Erklärung der Bolivarischen Republik Venezuela zu notifizieren.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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