2012/20/EU: Beschluss der Kommission vom 6. Januar 2012 zur Festlegung der Regeln und Verfahren in Zusammenhang mit Sachverständigen für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, die die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unterstützen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9973)
Text
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Article 1
Die Regeln und Verfahren für die Auswahl von Sachverständigen für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, die die Kommission (Eurostat) bei Besuchen in den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 unterstützen, deren Arbeitsbedingungen und die Verteilung der Kosten solcher Besuche zwischen der Kommission und den für Meldungen im Rahmen des Defizitverfahrens zuständigen Behörden, denen diese Sachverständigen angehören, sind im Anhang zu diesem Beschluss festgelegt.
Article 2
Dieser Beschluss gilt für die Unterstützung gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009, die ab dem 1. Januar 2012 gewährt wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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