2012/52/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 27. Januar 2012 über den Rechnungsabschluss bestimmter Zahlstellen in Deutschland und den Niederlanden für die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2010 finanzierten Ausgaben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2012) 369)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der deutschen Zahlstelle „Rheinland-Pfalz“ und der niederländischen Zahlstelle „Dienst Regelingen“ über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2010 finanzierten Ausgaben werden mit dem vorliegenden Beschluss abgeschlossen. Die Beträge, die von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß dem vorliegenden Beschluss wiedereinzuziehen bzw. ihm zu erstatten sind, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ergebenden Beträge, sind im Anhang ausgewiesen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande gerichtet.
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