2012/108/EU: Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe
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Article 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Russischen Förderation über die Einführung oder die Erhöhung von Ausfuhrabgaben auf Rohstoffe wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind) das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Abkommen wird gemäß seinen Bestimmungen ab dem Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur WTO vorläufig angewandt, bis die zu seinem Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind ( 1 ) .
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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