2012/130/EU: Beschluss des Rates vom 3. Oktober 2011 über die Genehmigung des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik im Namen der Europäischen Union
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Article 1
Das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen der Hohen See im Südpazifik (im Folgenden das „Übereinkommen“) wird hiermit im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist(sind), die Genehmigungsurkunde im Namen der Union bei der Regierung Neuseelands, die das Übereinkommen gemäß dessen Artikel 36 Absatz 3 verwahrt, zu hinterlegen ( 5 ) .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
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