2012/132/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15. Februar 2012 über eine Finanzhilfe der Union für die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Deutschland, Italien und den Niederlanden im Jahr 2011 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 776)
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Article 1 Finanzhilfe der Union für Deutschland, Italien und die Niederlande
1 Deutschland, Italien und den Niederlanden wird eine Finanzhilfe der Union für die diesen Mitgliedstaaten entstandenen Kosten bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Jahr 2011 gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Entscheidung 2009/470/EG gewährt.
2 Die Höhe der Finanzhilfe gemäß Absatz 1 wird in einem nach dem Verfahren gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG später zu erlassenden Beschluss festgesetzt.
Article 2 Addressaten
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland, die Italienische Republik und das Königreich der Niederlande gerichtet.
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