2012/143/EU: Beschluss des Rates vom 14. Februar 2012 über den Standpunkt der Europäischen Union hinsichtlich des Regelungsentwurfs der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zum Fußgängerschutz und des Regelungsentwurfs der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu LED-Lichtquellen
Text
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Article 1
Der Entwurf einer UN/ECE-Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Eigenschaften in Bezug auf Fußgängerschutz in der Fassung des Dokuments ECE TRANS/WP.29/2010/127 wird angenommen.
Article 2
Der Entwurf einer UN/ECE-Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der LED-Lichtquellen zur Verwendung in genehmigten Einheiten von Signallampen auf Kraftfahrzeugen und deren Anhängern zu LED-Lichtquellen in der Fassung des Dokuments ECE TRANS/WP.29/2010/44 zusammen mit den Berichtigungen hierzu wird angenommen.
Article 3
Die Union, vertreten durch die Kommission, wird den in den Artikeln 1 und 2 genannten UN/ECE-Regelungen auf einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses des UN/ECE-Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge zustimmen.
Article 4
Im Einklang mit den Artikeln 35 und 36 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge werden die Bestimmungen des Entwurfs einer UN/ECE-Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Eigenschaften in Bezug auf Fußgängerschutz und die Bestimmungen in Anhang I Nummern 3.1, 3.3, 3.4 und 3.5 der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern als gleichwertig anerkannt.
Article 5
Die in den Artikeln 1 und 2 genannten Entwürfe von UN/ECE-Regelungen werden in das EU-Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen.
Article 6
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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