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Seqlense EUR-Lex

2012/178/EU: Beschluss der Kommission vom 23. März 2011 über die Umstrukturierungsbeihilfe C 10/10 (ex N 562/09) Spaniens für A NOVO Comlink SL (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 1740) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32012D0178
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2011-03-23
In force since
2012-03-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die staatliche Beihilfe in Form einer von Spanien für die Rettung des Unternehmens A NOVO Comlink SL gewährten Garantie ist nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 2

Nachdem Spanien die Umstrukturierungsbeihilfe zurückgenommen hat, ist dieses Verfahren gegenstandslos, soweit es sich auf diese Umstrukturierungsmaßnahme bezieht. Folglich hat die Kommission beschlossen, das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV, soweit es die Umstrukturierungsmaßnahme betrifft, zu beenden.

Article 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.

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