2012/187/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. April 2012 zur Änderung der Entscheidung 2001/861/EG im Hinblick auf Novaluron (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 2164) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Anhang der Entscheidung 2001/861/EG wird durch den Text im Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Article 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen für Novaluron enthaltende Pflanzenschutzmittel bis 3. Oktober 2012 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung dieses Beschlusses keine Zulassungen für Novaluron enthaltende Pflanzenschutzmittel gewährt oder erneuert werden.
Article 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG gewährte Aufbrauchfrist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens 12 Monate nach Widerruf der entsprechenden Zulassung.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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