2012/226/EU: Beschluss der Kommission vom 23. April 2012 über die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele für das Eisenbahnsystem (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 2084) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Mit diesem Beschluss wird gemäß der Richtlinie 2004/49/EG und der Entscheidung 2009/460/EG die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele für das Eisenbahnsystem festgelegt. Für die Zwecke dieses Beschlusses gelten die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2004/49/EG, der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 und der Entscheidung 2009/460/EG.
Article 2 Nationale Referenzwerte
Die zur Berechnung der gemeinsamen Sicherheitsziele verwendeten nationalen Referenzwerte für die verschiedenen Mitgliedstaaten und Risikokategorien sind in Abschnitt 1 des Anhangs festgelegt.
Article 3 Gemeinsame Sicherheitsziele
Die sich auf das gesamte Eisenbahnsystem beziehenden Werte der zweiten Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele für die verschiedenen Risikokategorien sind in Abschnitt 2 des Anhangs festgelegt.
Article 4 Aufhebung
Der Beschluss 2010/409/EU wird aufgehoben.
Article 5 Adressaten
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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