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Seqlense EUR-Lex

2012/230/EU: Beschluss der Kommission vom 18. April 2012 zur Verlängerung des in Artikel 114 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Zeitraums im Zusammenhang mit vom Königreich Schweden gemäß Artikel 114 Absatz 5 AEUV mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 2461) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32012D0230
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2012-04-18
In force since
2012-04-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Gemäß Artikel 114 Absatz 6 Unterabsatz 3 AEUV wird der Zeitraum, in dem die in Aussicht genommenen einzelstaatlichen Bestimmungen zum Cadmiumgehalt in Düngemitteln, die vom Königreich Schweden am 17. Oktober 2011 gemäß Artikel 114 Absatz 5 AEUV mitgeteilt wurden, gebilligt oder abgelehnt werden können, bis zum 18. Oktober 2012 verlängert.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.

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