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2012/368/EU, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialauschusses und des Ausschusses der Regionen vom 29. Juni 2012 zur Änderung des Beschlusses 2009/496/EG, Euratom über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union

CELEX
32012D0368
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2012-06-29
In force since
2012-07-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (nachstehend „Amt“) ist ein interinstitutionelles Amt, das unter optimalen Bedingungen die Herausgabe von Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gewährleisten soll.“

„(6 Die Organe können die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit mit dem Amt im Rahmen von Leistungsvereinbarungen definieren. Der Europäische Auswärtige Dienst kann ebenfalls mit dem Amt zusammenarbeiten und zu diesem Zweck eine Leistungsvereinbarung schließen.“

„(1 Es wird ein Direktorium gebildet, in dem alle unterzeichnenden Organe vertreten sind. Das Direktorium setzt sich zusammen aus dem Kanzler des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie den Generalsekretären der anderen Organe oder deren Vertretern. Die Europäische Zentralbank nimmt an den Arbeiten des Direktoriums als Beobachter teil. Die Europäische Zentralbank wird durch den Sekretär ihres Direktoriums vertreten oder durch den für diesen benannten Vertreter.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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