2012/404/EU: Beschluss des Rates vom 16. Juli 2012 zur Verlängerung der Geltungsdauer der in dem Beschluss 2011/465/EU gegenüber der Republik Guinea festgelegten geeigneten Maßnahmen und zur Änderung dieses Beschlusses
Text
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Article 1
Die Geltungsdauer des Beschlusses 2011/465/EU wird um zwölf Monate verlängert. Hierzu wird in Artikel 3 des Beschlusses 2011/465/EU „am 19. Juli 2012“ durch „am 19. Juli 2013“ ersetzt.
Article 2
Die Frist für die Abhaltung der Parlamentswahlen in der Republik Guinea, die in den geeigneten Massnahmen festgelegt und in dem Anhang des Beschlusses 2011/465/EU im „Ablauf der Verpflichtungen“ in der linken Spalte „Verpflichtungen der Republik Guinea“ bestimmt ist, wird bis Ende 2012 verlängert.
Article 3
Das Schreiben im Anhang dieses Beschlusses ist an die Behörden der Republik Guinea gerichtet.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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