2012/413/EU: Beschluss der Kommission vom 19. Juli 2012 zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013 Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Da 2012 die Verabschiedung harmonisierter Regeln zur Transparenz im Komitologieverfahren vorgesehen ist, legt die Kommission für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Strombereich diese jährliche Prioritätenliste für 2013 fest: Regeln zur Kapazitätszuweisung und zum Engpassmanagement, einschließlich Governance, für den Day-Ahead-Markt und Intraday-Markt, einschließlich Kapazitätsberechnung (Annahme im Komitologieverfahren), Regeln für die längerfristige Kapazitätszuweisung (Ausarbeitung des Netzkodex), Regeln für den Netzanschluss: Netzregeln zum Erzeuger-Netzanschluss (Annahme im Komitologieverfahren), Netzkodex zum Anschluss von Verteilernetzbetreibern und industriellen Lasten (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung des Komitologieverfahrens), Netzkodex für den Anschluss von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetzen, Netzbetrieb (Fertigstellung der Netzkodizes zur Betriebssicherheit, zur Betriebsplanung und zur Last-Frequenz-Steuerung und Reserven sowie Einleitung des Verabschiedungsverfahrens , Ausgleichsregeln, einschließlich netzbezogener Regeln für die Reserveleistung (Fertigstellung des Netzkodex für den Ausgleich), Regeln für harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen und/oder Investitionsanreize.
Article 2
Da 2012 die Verabschiedung harmonisierter Regeln zur Transparenz im Komitologieverfahren vorgesehen ist, legt die Kommission für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Gasbereich diese jährliche Prioritätenliste für 2013 fest: Kapazitätszuweisung (Annahme im Komitologieverfahren), Ausgleichsregeln, einschließlich netzbezogener Regeln für das Nominierungsverfahren, Regeln für Ausgleichsentgelte und Regeln für den betrieblichen Ausgleich zwischen Netzen von Fernleitungsnetzbetreibern (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung des Verabschiedungsverfahrens), Regeln für die Interoperabilität und den Datenaustausch, Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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