2012/441/EG: Beschluss des Rates vom 9. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
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Article 1
1 (1) Die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (nachstehend „Protokoll“ genannt) wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.
2 (2) Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen.
Article 3
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Protokoll ab seiner Unterzeichnung durch die Parteien vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Die in Artikel 4 Absatz 1 des Protokolls vorgesehene Notifizierung wird durch den Rat vorgenommen.
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