2012/459/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 3. August 2012 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den im Rahmen der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Italien im Jahr 2011 entstandenen Kosten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5265)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die finanzielle Beteiligung der Union an den Ausgaben zur Tilgung der Aviären Influenza in Italien im Jahr 2011 wird auf 133190,48 EUR festgesetzt.
Article 2
Dieser Beschluss stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung dar und ist an die Italienische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions