2012/465/EU: Beschluss der Kommission vom 2. August 2012 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. August 2010 , 1. September 2010 , 1. Oktober 2010 , 1. November 2010 , 1. Dezember 2010 , 1. Januar 2011 , 1. Februar 2011 , 1. März 2011 , 1. April 2011 , 1. Mai 2011 und 1. Juni 2011 auf die Dienstbezüge der Beamten sowie der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind
Text
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Article 1
Die Berichtigungskoeffizienten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern werden für die im Anhang aufgeführten Länder angepasst. Der Anhang enthält elf Monatstabellen, in denen die betreffenden Länder und der Tag des Inkrafttretens der Anpassung aufgeführt sind. Bei der Berechnung dieser Dienstbezüge werden nach den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung die Wechselkurse angewandt, die an den in Absatz 1 genannten Tagen galten —
Article 2
Dieser Beschluss tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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