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Seqlense EUR-Lex

2012/477/EU: Beschluss der Kommission vom 20. September 2011 über die Staatliche Beihilfe SA.29338 (C 29/09 (ex N 264/09)) der Bundesrepublik Deutschland an die HSH Nordbank AG (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 6483) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32012D0477
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2011-09-20
In force since
2012-08-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Rekapitalisierung in Höhe von 3 Mrd. EUR, die von Deutschland in Form einer Risikoabschirmung gestellte Garantie für die HSH AG in Höhe von 10 Mrd. EUR und die von Deutschland gestellten Liquiditätsgarantien stellen staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

2 Die Beihilfe in Form einer Rekapitalisierung von 3 Mrd. EUR, die von Deutschland in Form einer Risikoabschirmung gestellte Garantie für die HSH AG in Höhe von 10 Mrd. EUR und die von Deutschland gestellten Liquiditätsgarantien sind in Anbetracht der Zusagen in den Anhängen I und III und vorbehaltlich der Erfüllung der Auflagen in Anhang II mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 2

Deutschland stellt sicher, dass der am 1. September 2009 übermittelte ursprüngliche Umstrukturierungsplan, der zuletzt entsprechend der Mitteilung Deutschlands vom 11 Juli 2011 geändert wurde, einschließlich des Zusagenkatalogs in den Anhängen I und III und der Auflagen in Anhang II vollständig im Einklang mit dem im Zusagen- und Auflagenkatalog angegebenen Zeitplan umgesetzt wird.

Article 3

Deutschland unterrichtet die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen

Article 4

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Deutschland wird aufgefordert, dem Begünstigten unverzüglich eine Kopie dieses Beschlusses zuzuleiten.

Relations

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