2012/511/EU: Beschluss des Rates vom 23. Juli 2012 über die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Ernährungshilfe-Übereinkommens (im Folgenden „Übereinkommen“) wird vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Übereinkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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