Durchführungsbeschluss 2012/516/GASP des Rates vom 24. September 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen
Text
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Article 1
Die Personen, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden von der Liste in Anhang II des Beschlusses 2012/285/GASP gestrichen. Diese Personen werden in die Liste in Anhang I des Beschlusses 2012/285/GASP aufgenommen, und die entsprechenden Einträge werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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