2012/534/EU: Beschluss des Rates vom 24. September 2012 zu dem Standpunkt, den die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO hinsichtlich der Annahme eines Anhangs zur Luftsicherheit als Anhang der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit vertritt
Text
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Article 1
Dem Standpunkt, den die Europäische Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit („die Kooperationsvereinbarung“) hinsichtlich der Annahme eines Anhangs der Kooperationsvereinbarung zur Luftsicherheit vertritt, wird der Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses EU/ICAO zugrunde gelegt, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen und ist Bestandteil der ICAO-Kooperationsvereinbarung.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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