2012/709/Euratom: Beschluss des Rates vom 13. November 2012 über die Annahme des von der Gemeinsamen Forschungsstelle für die Europäische Atomgemeinschaft durchzuführenden zusätzlichen Forschungsprogramms für den Hochflussreaktor (2012-2015)
Text
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Article 1
Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 wird für die Dauer von vier Jahren das Zusatzprogramm für den Betrieb des HFR (im Folgenden „das Programm“) aufgestellt, dessen Ziele in Anhang I aufgeführt sind.
Article 2
Die auf 31400000 EUR geschätzten Kosten für die Durchführung des Programms werden ausschließlich aus Beiträgen der Niederlande, Frankreichs und Belgiens finanziert. Die Aufteilung dieses Betrags ist in Anhang II festgelegt. Dieser Beitrag gilt im Einklang mit Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates als zweckgebundene Einnahme.
Article 3
1 Die Kommission ist für die Verwaltung des Programms zuständig. Hierfür greift sie auf die Dienste der Gemeinsamen Forschungsstelle zurück.
2 Der Verwaltungsrat der Gemeinsamen Forschungsstelle wird über die Durchführung des Programms auf dem Laufenden gehalten.
Article 4
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Halbzeitbericht und einen Abschlussbericht über die Durchführung dieses Beschlusses vor.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2012.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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