Durchführungsbeschluss der Kommission vom 11. Juli 2012 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2012 für IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit
Text
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Article 1
Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm 2012 betreffend Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege von IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit („Arbeitsprogramm“) wird angenommen. Es stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung dar.
Article 2
Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 6856000 EUR und wird aus folgenden Haushaltslinien des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2012 finanziert: a) Haushaltslinie 17 04 02 01: 4989000 EUR b) Haushaltslinie 17 04 04 01: 1180000 EUR c) Haushaltslinie 17 04 07 01: 687000 EUR Diese Mittel können auch die Zahlung von Verzugszinsen abdecken.
Article 3
Der Haushaltsvollzug bei Aufgaben im Zusammenhang mit der unter Nummer 2 des Anhangs genannten Maßnahme kann der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) übertragen werden, deren Vorschriften auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe Garantien bieten, die den durch die international anerkannten Normen gebotenen Garantien gleichwertig sind.
Article 4
Änderungen der Mittelzuweisungen für spezifische Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms, die in der Summe 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, wenn dadurch Art und Ziel des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden. Der oder die Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit beschließen.
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