2012/719/: Beschluss der Kommission vom 17. Oktober 2012 zu den vom Königreich Schweden nach Artikel 114 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt von Düngemitteln (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7177) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die geplanten einzelstaatlichen Bestimmungen, mit denen der zulässige Höchstwert für den Cadmiumgehalt in phosphorhaltigen Düngemitteln von derzeit 100 Gramm Cadmium je Tonne Phosphor auf 46 Gramm Cadmium je Tonne Phosphor gesenkt werden soll und die der Kommission am 17. Oktober 2011 vom Königreich Schweden mitgeteilt wurden, werden abgelehnt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Schweden gerichtet.
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