Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Dezember 2012 über die Anerkennung des Haschemitischen Königreichs Jordanien gemäß der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Systeme für die Ausbildung von Seeleuten und die Verfahren der Zeugniserteilung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 9253) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Das Haschemitische Königreich Jordanien wird hinsichtlich der seeverkehrsspezifischen Ausbildungssysteme und Verfahren der Zeugniserteilung für die Zwecke des Artikels 19 der Richtlinie 2008/106/EG anerkannt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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