2012/821/EU, Euratom: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Dezember 2012 Änderung der Entscheidung 90/177/Euratom, EWG, durch welche Belgien ermächtigt wird, bei der Berechnung der Grundlage für die MwSt.-Eigenmittel bestimmte Gruppen von Umsätzen nicht zu berücksichtigen und die Grundlage bei bestimmten anderen Gruppen von Umsätzen anhand annähernder Schätzungen zu ermitteln (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 9568)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Artikel 2 der Entscheidung 90/177/Euratom, EG wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Dienstleistungen von Rechtsanwälten, soweit es sich dabei nicht um Dienstleistungen handelt, die in Anhang B der Zweiten Richtlinie 67/228/EWG (Anhang F, aus Nummer 2) genannt sind.“ 2. Nummer 4 erhält folgende Fassung: „4. Lieferungen von Baugrundstücken gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (Anhang F, aus Nummer 16).“
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions