Beschluss Nr. 1105/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates durch Verlängerung ihrer Geltungsdauer und Aktualisierung des Namens eines Drittlands und der Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Entscheidung 2003/17/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 4 wird gestrichen. 2. Artikel 5 wird gestrichen. 3. In Artikel 6 wird das Datum „31. Dezember 2012“ durch das Datum „31. Dezember 2022“ ersetzt. 4. Anhang I wird durch den Wortlaut des Anhangs des vorliegenden Beschlusses ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2013.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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