Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns für die Jahre 2012 bis 2015

CELEX
32012H0724(04)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Zyperns 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Zyperns für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/04 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.

1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Zyperns für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Zyperns für 2011 bis 2014 ab (im Folgenden „ Empfehlung des Rates für 2011 “ ).

(4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Zypern als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.

Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.

Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(9) Am 7. Mai 2012 übermittelte Zypern sein Stabilitätsprogramm für den Zeitraum von 2012 bis 2015 und am 10. Mai 2012 sein nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Zypern makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass in Zypern in Bezug auf den Bankensektor und die Verschuldung der Unternehmen ein internes Ungleichgewicht und in Bezug auf die Haushaltspolitik und die Wettbewerbsfähigkeit ein externes und internes Ungleichgewicht besteht, das jedoch nicht übermäßig ist.

(10) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für den Zeitraum 2012 bis 2014 optimistisch ist. Obwohl dieses Szenario eine bedeutende Abwärtskorrektur der Wachstumsaussichten enthält, bestehen weitere Abwärtsrisiken, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Inlandsnachfrage in den Jahren 2012 bis 2013. Die im Stabilitätsprogramm beschriebene Haushaltsstrategie verfolgt das Ziel, das übermäßige Defizit 2012 zu korrigieren, das mittelfristige Haushaltsziel bis 2014 zu erreichen und es 2015 einzuhalten.

Das Stabilitätsprogramm bestätigt das bisherige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturell ausgeglichenen, den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessenen Haushalts. Mit der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits wird die in der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2010 im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit genannte Frist eingehalten. Bei Zugrundelegung des (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldos entspricht die geplante jährliche Konsolidierungsanstrengung von im Schnitt 1,5 % des BIP für den Zeitraum 2011 bis 2012 der Empfehlung des Rates.

Die zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels 2013 beabsichtigten Fortschritte genügen, da sie sowohl nach der von den Kommissionsdiensten 2012 vorgelegten Frühjahrsprognose als auch nach dem Programm den Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 0,5 % des BIP übersteigen. In den Jahren 2013 bis 2014 hält der Anstieg der Staatsausgaben unter Berücksichtigung einnahmenseitiger diskretionärer Maßnahmen den Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts ein, 2015 jedoch nicht. Risiken für die Haushaltsziele des Stabilitätsprogramm bestehen insofern, als das makroökonomische Szenario für 2012 bis 2014 optimistisch erscheint und der für 2013 geplanten Konsolidierungsanstrengung teilweise nicht genau spezifizierte Maßnahmen zugrunde liegen.

Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird die Schuldenquote, die 2011 bei 71,6 % lag, 2012 auf 72,1 % ansteigen, ehe sie allmählich auf 65,4 % im Jahr 2015 sinkt. Was den Richtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts für den Schuldenabbau angeht, wird sich Zypern in den Jahren 2013 bis 2015 in einer Übergangsphase befinden, wobei die im Programm erläuterten Pläne ausreichende Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gewährleisten. Es bestehen jedoch Risiken für diese Projektion, da Rettungsmaßnahmen für Unternehmen im Finanzsektor nötig werden könnten.

(11) Die Effizienz der Steuerverwaltung in Zypern muss erheblich verbessert werden, da die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Steuereinnahmen sehr hoch sind. Die Steuereinnahmen sind vergleichsweise niedrig. Insbesondere sind die Ausgaben für die Steuerverwaltung als Anteil des BIP und die Verwaltungskosten im Verhältnis zu den Netto-Steuereinnahmen sind hoch und weisen steigende Tendenz auf. Maßnahmen müssen ergriffen werden, um für eine Bewegung weg von der informellen/nicht angemeldeten Arbeit Anreize zu bieten und die Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zudem sollten Initiativen für eine effizientere Steuererhebung verstärkt werden.

(12) Aufgrund des starken Engagements der zyprischen Finanzinstitute in der Wirtschaft Griechenlands wurden die Ertragskraft ihrer Vermögenswerte, ihre Rentabilität und ihre Kapital- und Liquiditätspuffer durch die Umstrukturierung der griechischen Staatsschulden und die zunehmende Anzahl notleidender Kredite, die griechischen Kunden gewährt wurden, in Mitleidenschaft gezogen. Das Gesamtkreditrisiko des konsolidierten zyprischen Bankensektors in Bezug auf Griechenland ist sehr hoch. Das Parlament hat am 14. Dezember 2011 zwei Gesetze angenommen, mit denen die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Bankenkrisen gestärkt wird.

In Bezug auf eine verstärkte Beaufsichtigung der Genossenschaftskreditinstitute, die rund 40 % aller inländischen Guthaben halten, wurden jedoch bisher keine zufriedenstellenden Fortschritte erzielt. (13) Zypern steht in Bezug auf die langfristige Stabilität der öffentlichen Finanzen, insbesondere des Rentensystems, vor Herausforderungen. Das Land hat zwei einschlägige strukturelle Maßnahmen für eine Reform seines Rentensystems umgesetzt. Obwohl diese Maßnahmen wichtig und glaubwürdig sind, ist das Vorgehen Zyperns nicht ehrgeizig genug, um die Tragfähigkeit und die Angemessenheit des Rentensystems sicherzustellen und es langfristig gerechter zu machen.

Noch immer sind Maßnahmen erforderlich, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften in Unternehmen aufrechterhalten und die Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters gestützt wird. Was die Altersarmut angeht, hat Zypern das Problem der hohen Armutsgefährdungsquote bei älteren Menschen nur teilweise in Angriff genommen. Die angenommenen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Einkommensverhältnisse armutsgefährdeter Rentner kurzfristig zu verbessern. (14) Die Ungleichbehandlung und Effizienzmängel im Gesundheitswesen wurden nicht in konstruktiver Weise angegangen. Trotz der Empfehlung 3, die im Rahmen der Empfehlung des Rates für 2011 ausgesprochen wurde, ist bisher kein klarer Zeitplan für Fortschritte im nationalen Krankenversicherungssystem vorgelegt worden.

Dies birgt Gefahren für die langfristige Kontrolle und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Qualität der Gesundheitsdienste. (15) Die Regierung hat einige Maßnahmen ergriffen, um der Empfehlung 2011 zur Lohnindexierung (cost of living allowance, COLA) nachzukommen, insbesondere indem sie für den öffentlichen Sektor einen zweijährigen Lohnstopp erlassen hat. Regierung und Sozialpartner haben zudem vereinbart, in einen Dialog einzutreten und das COLA-System bis Ende Juni 2012 zu überprüfen. Das System sollte in Abstimmung mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten umfassend reformiert werden, wobei die Verknüpfung zwischen der Reallohn- und der Produktivitätsentwicklung gestärkt und das System gerechter gemacht werden sollte.

Dies würde nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit Zyperns zugute kommen, sondern auch zu einer effizienteren Arbeitskräfteverteilung führen. Während diese Entwicklungen erste Schritte in die richtige Richtung darstellen, hängen ihre Tragweite und ihre Glaubwürdigkeit entscheidend davon ab, wie ehrgeizig das Endergebnis des auf den Weg gebrachten sozialen Dialogs über die Reform des Systems der Lohnindexierung sein wird und inwieweit es umgesetzt werden wird. (16) Die Verschlechterung der makroökonomischen Aussichten hat sich negativ auf den zyprischen Arbeitsmarkt ausgewirkt, die Arbeitslosenquote steigen lassen und zu einem starken Anwachsen der Jugendarbeitslosigkeit geführt.

Zypern hat einige positive Maßnahmen ergriffen, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Diese Maßnahmen sind wichtig, aber nicht ehrgeizig genug, insbesondere in den Bereichen Bildung und Berufsbildung, in denen die Umsetzung beschleunigt werden sollte. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu bewältigen und die Arbeitskräfte im Hinblick auf die erforderlichen Umwälzungen im Arbeitsmarkt umzuschulen und weiterzubilden, wobei das Augenmerk insbesondere auf Gruppen wie Geringqualifizierte oder ältere Arbeitskräfte gelegt werden sollte, deren Beteiligung an Aktivitäten des lebenslangen Lernens gering ist.

(17) Was den Dienstleistungssektor anbetrifft, hat Zypern die Richtlinie 2006/12/EG de Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (im Folgenden „ Dienstleistungsrichtlinie “ ) durch ein Rahmengesetz umgesetzt, das von einer Reihe von sektorspezifischen Änderungsgesetzen und -verordnungen begleitet ist. Für einige Branchen (z. B. Einzelhandel, Fremdenverkehr, Baudienstleistungen) wurden die sektorspezifischen Rechtsvorschriften jedoch noch nicht angenommen. Obwohl Zypern im Vergleich zum EU-Durchschnitt bei der Regulierung freiberuflicher Dienstleistungen eher gut abschneidet und von den 90 reglementierten Berufen in Zypern nur vier in den Bereich Unternehmensdienstleistungen fallen, gibt es doch einige reglementierte freiberufliche Dienstleistungen mit nach wie vor festen oder Mindesthonoraren, etwa für Rechtsanwälte oder Architekten.

(18) Aus der in der eingehenden Überprüfung durchgeführten Analyse ergibt sich die Schlussfolgerung, dass in Zypern Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere die makroökonomischen Entwicklungen in Bezug auf die Leistungsbilanz, die Staatsfinanzen und den Finanzsektor müssen genau beobachtet und wirtschaftspolitisch begleitet werden, um nachteilige Auswirkungen auf die Funktion der Wirtschaft und die Wirtschafts- und Währungsunion abzuwenden. Im Einzelnen zeigt die Wirtschaft Zyperns anhaltend bedeutende Leistungsbilanzdefizite, die sich aus Handelsbilanzdefiziten speisen, die auf einen allmählichen Verlust an Preis- bzw.

Kostenwettbewerbsfähigkeit zurückgehen, Ungleichgewichte in den Staatsfinanzen bzw. jährliche Haushaltsdefizite, die selbst dann noch wuchsen, als sich die Wirtschaft von der Rezession erholte, sowie eine steigende Privatverschuldung. Insbesondere nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften sind aufgrund ihrer Verschuldung und geringen Rentabilität sehr gefährdet, was zu einer erheblichen Zunahme notleidender Kredite in diesem Sektor geführt hat. Auch das starke Engagement des Bankensektors in griechischen Staatsanleihen und der griechischen Wirtschaft birgt erhebliche Risiken. Zudem sind die Wachstumsaussichten gering, was die ohnehin vergleichsweise langwierige Korrektur von Ungleichgewichten weiter erschwert.

(19) Zypern ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der 2011 eingegangenen Verpflichtungen zielen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erwerbsquote, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität ab. Die Kommission hat geprüft, inwiefern die im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eingegangenen Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (20) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Zyperns eingehend analysiert.

Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und eine eingehende Prüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Zypern, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 7 eingeflossen.

(21) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2012 geprüft; seine Stellungnahme spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider. (22) Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln die nachstehenden Empfehlungen 1, 2 und 7 wider — EMPFIEHLT, dass Zypern im Zeitraum von 2012 bis2013: 1. zusätzliche Maßnahmen ergreift, um das übermäßige Defizit 2012 nachhaltig zu korrigieren; die Haushaltsstrategie rigoros umsetzt und die Maßnahmen für 2013 und danach ausreichend spezifiziert, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Haushaltsziel bis 2014 erreicht, der Richtwert für die Ausgaben eingehalten und im Hinblick auf den Richtwert für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte erzielt werden; die schrittweise Einführung eines durchsetzbaren mehrjährigen Haushaltsrahmens mit verbindlicher gesetzlicher Grundlage und korrektiven Komponenten beschleunigt vorantreibt;

Maßnahmen ergreift, um eine strenge Ausgabenkontrolle sicherzustellen, und die Programm- und Leistungsbudgetierung so rasch wie möglich umsetzt; die Steuerdisziplin und den Kampf gegen die Steuerhinterziehung stärkt; 2. den Aufsichts- und Regulierungsrahmen für die genossenschaftlichen Kreditinstitute gemäß den auf die Geschäftsbanken angewendeten Standards weiter harmonisiert; die rechtlichen Vorschriften für die wirksame Rekapitalisierung der Finanzinstitute stärkt, um die Gefährdung des Finanzsektors durch externe Schocks zu begrenzen; 3. die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems weiter verbessert und das Problem der hohen Armutsgefährdungsquote bei älteren Menschen in Angriff nimmt; für eine Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters sorgt, unter anderem durch eine Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an den Anstieg der Lebenserwartung;

4. das nationale Gesundheitssystem unverzüglich vollendet und nach einem Fahrplan umsetzt, der seine finanzielle Tragfähigkeit sowie eine flächendeckende Versorgung gewährleistet; 5. seine Arbeitskräfte weiterqualifiziert, um deren berufliche Mobilität in Richtung auf wachstumsstarke Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung zu stärken; weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ergreift und dabei den Schwerpunkt auf Unternehmenspraktika und die Förderung der Selbstständigkeit legt; in Bezug auf die Nachfrage angemessene Maßnahmen ergreift und damit Anreize für unternehmerische Innovation bietet;

6. ungerechtfertigte Hemmnisse für die Dienstleistungsmärkte beseitigt, insbesondere indem es die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in den Dienstleistungssektoren mit dem größten Wachstumspotenzial (einschließlich des Fremdenverkehrs) verbessert und die freiberuflichen Dienstleistungen öffnet; 7. die Wettbewerbsfähigkeit steigert, auch indem es in Abstimmung mit den Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten das System der Lohnindexierung reformiert, damit dieses die Produktivitätsentwicklung besser widerspiegelt; Schritte einleitet, um die Wirtschaftsstruktur aufzufächern; den Haushalt durch Ausgabenkontrolle ausgleicht.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions