Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/05 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik für 2011 bis 2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde.
Am 14. Februar 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den Warnmechanismus-Bericht an, in dem die Tschechische Republik nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (5) Am 1. Dezember 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen an, in denen er den Ausschuss für Sozialschutz aufforderte, in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsausschuss und anderen Ausschüssen seine Ansichten zu den im Rahmen des politischen Zyklus der Strategie Europa 2020 empfohlenen Maßnahmen mitzuteilen.
Diese Ansichten sind in die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses eingeflossen. (6) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (7) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung.
Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (8) Am 25. April 2012 übermittelte die Tschechische Republik ihr Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015 und am 13. April 2012 ihr nationales Reformprogramm 2012. Um den Querverbindungen zwischen den beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.
(9) Auf der Grundlage der Bewertung des Konvergenzprogramms 2012 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das als Grundlage für die Haushaltsprognose dienende makroökonomische Szenario in diesem Programm plausibel ist. Gemäß dem Konvergenzprogramm wird entgegen der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienstellen von 0 % im Jahr 2012 und 1,5 % im Jahr 2013 ein BIP-Wachstum von 0,2 % im Jahr 2012 und 1,3 % im Jahr 2013 erwartet. Durch die in dem Konvergenzprogramm dargelegte Haushaltsstrategie soll bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.
Das für 2013 angestrebte gesamtstaatliche Defizit von 2,9 % des BIP steht im Einklang mit der in den Empfehlungen des Rates vom 2. Dezember 2009 festgelegten Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits. Die durchschnittliche jährliche Haushaltsanstrengung von 0,9 % des BIP im Zeitraum 2010 bis 2013, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo , liegt etwas unter dem vom Rat empfohlenen Wert von 1 % des BIP. Das Konvergenzprogramm bestätigt das im Jahr 2015 zu erreichende vorangegangene mittelfristige Haushaltsziel eines Defizits von 1 % des BIP, das den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen entspricht.
Die Fortschritte in Richtung mittelfristiges Haushaltsziel liegen bei 0,8 % des BIP im Jahr 2014 und bei 0,7 % im Jahr 2015, basierend auf dem (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo; die Wachstumsrate der öffentlichen Ausgaben steht mit dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Richtwert für die Ausgaben im Einklang. Die Haushaltsprognosen des Konvergenzprogramms unterliegen verschiedenen Risiken. Das gegenwärtig im Parlament erörterte Gesetz über finanzielle Kompensationen an Kirchen würde einmal im Jahr seines Inkrafttretens zu einer Erhöhung des gesamtstaatlichen Defizits um 1,5 % des BIP führen.
Im Allgemeinen würden die Art und der Umfang der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite beträchtliche Risiken für die Tragfähigkeit der Haushaltsanpassung über den Programmzeitraum hinaus mit sich bringen. Die Haushaltsanpassung bestand bislang zumeist aus Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip, die sich auch auf wachstumsfördernde Ausgaben auswirken. Für den Zeitraum 2013 bis 2015 sind zusätzliche Einsparungen von fast 1 % des BIP bei den Ausgaben der öffentlichen Verwaltung geplant; Einzelheiten werden im Programm jedoch nicht ausreichend ausgeführt.
Zudem sind die meisten Maßnahmen auf der Einnahmenseite vorübergehender Art und sollten im Jahr 2015 auslaufen. Dem Konvergenzprogramm zufolge wird erwartet, dass die Schuldenquote im Jahr 2013 mit 45,1 % des BIP ihren Höchststand erreicht und anschließend wieder abnimmt, was vor allem auf die projizierte fortlaufende Verbesserung des Primärsaldos zurückgeführt wird. (10) 2011 haben die tschechischen Behörden einer Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und der Verbrauchsteuern auf Tabak zugestimmt; zudem stimmten sie einer umfassenden Steuerreform zu, die sich insbesondere auf die Besteuerung des Faktors Arbeit auswirkt und im Jahr 2014 in Kraft treten sollte.
Weitere Änderungen am Steuersystem wurden im April 2012 auf Regierungsebene beschlossen. Einige dieser Änderungen betreffen die Besteuerung in den Bereichen Umwelt und Immobilien, die derzeit unter dem EU-Durchschnitt liegt. Die vorgeschlagene vorübergehende Art der Bestimmungen im Bereich der Besteuerung des Faktors Arbeit würde zusätzliche Befolgungskosten verursachen und die Vorhersehbarkeit für die Steuerpflichtigen verringern. Zudem würden die neuen Vorschläge das Problem der geringen effektiven Besteuerung von Selbständigen im Vergleich zu Arbeitnehmern wegen eines übermäßigen Einsatzes von Pauschalbeträgen und Steuerabzügen nur teilweise beseitigen.
Schließlich verabschiedete die Regierung Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung in den Bereichen Mehrwertsteuer und Kraftstoffsteuern und unternahm erste Schritte zur Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle. Die Einhaltung der Steuervorschriften stellt jedoch nach wie vor ein Problem dar und das gegenwärtige System der Steuererhebung basiert nicht auf einer klar strukturierten und umfassenden Strategie für die Einhaltung der Steuervorschriften. (11) Die Regierung hat eine Reform des Rentensystems angenommen und teilweise umgesetzt, die auf die Wiederherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Erhöhung der Rentenrücklagen abzielt.
Wegen des allmählichen Anstiegs der Rentenausgaben, der sich ab 2030 voraussichtlich beschleunigen wird, ist das projizierte Ungleichgewicht der öffentlichen Finanzen im Rentensystem im Vergleich zum EU-Durchschnitt jedoch nach wie vor hoch. Durch die Reform wird die Verknüpfung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und der Lebenserwartung verstärkt, jedoch kein Mechanismus eingeführt, der eine rechtzeitige Reaktion auf künftige Veränderungen sicherstellen würde. Das Potenzial dieser neu errichteten Säule, zukünftig zu höheren Durchschnittsrenten beizutragen, hängt vom Anteil der Arbeitnehmer, insbesondere der jüngeren Arbeitnehmer, ab, der sich daran beteiligt, sowie von den langfristig erwarteten Erträgen.
Jedoch wurden keine Maßnahmen angekündigt, um die effektive Beteiligung an dieser Säule zu fördern; zudem wären mehr Orientierungshilfen für potenzielle Sparer angebracht. Außerdem stellt die von der Regierung im Einvernehmen mit den Sozialpartnern in Aussicht genommene neue Vorruhestandsregelung eine beträchtliche Gefahr für die Glaubwürdigkeit und die ehrgeizigen Ziele der Reformen dar, die sowohl auf eine effektive Erhöhung des Renteneintrittsalters als auch auf angemessene Renten abzielen. (12) Die Gesamtarbeitslosenquote liegt unter dem EU-Durchschnitt, jedoch haben es Frauen mit Kindern und andere besonders betroffene Gruppen schwer, sich auf dem Arbeitmarkt zu behaupten.
Eine frühere Rückkehr aus der Elternzeit, durch die ein Qualifikationsverlust verhindert würde, hängt von der Verfügbarkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen ab, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Diesbezüglich hat die Regierung die technischen Anforderungen für die Schaffung betriebseigener Kindergärten gelockert und beabsichtigt die Einführung von Steueranreizen für eine stärkere Inanspruchnahme privater Kinderbetreuungseinrichtungen, wodurch die Empfehlungen teilweise umgesetzt werden. Da lediglich 3 % der Kinder unter drei Jahren offizielle Betreuungseinrichtungen besuchen (im Vergleich zu 24 % in der EU-27 im Jahr 2009), sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Erwerbsbeteiligung von Eltern mit kleinen Kindern zu erhöhen.
(13) Es wurden verschiedene Maßnahmen angenommen, um die Arbeit der staatlichen Arbeitsverwaltung zu verbessern. Im Rahmen einer umfassenden Reform des Sozialleistungssystems wurden die regionalen Arbeitsämter der Verantwortung eines neuen zentralen Arbeitsamts unterstellt; für Zahlungen von Sozialleistungen, die nicht aus der Sozialversicherung bestritten werden, sind nun nicht mehr die Gemeinden sondern die Arbeitsämter verantwortlich. Der sich daraus ergebende höhere Arbeitsaufwand wird zu einer noch größeren Belastung der Angestellten der staatlichen Arbeitsverwaltung führen, deren Zahl im Jahr 2011 um 12 % zurückgegangen ist.
Zur Verbesserung der Arbeitsvermittlungsdienste wurde ein System eingeführt, bei dem die Arbeitsvermittlung auf private Agenturen ausgelagert wird. Ein Großteil der Gebühren ist im Voraus zu entrichten, was in Zukunft überprüft werden muss, um sicherzustellen, dass die Anreize an die Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt angepasst werden. Weitere Anstrengungen müssen unternommen werden, um die Qualität und Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen sowie der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der individualisierten Dienstleistungen zu erhöhen. Dafür müssen die erforderlichen Mittel und Anreize zur Verfügung gestellt werden.
Eine Bewertung der Wirksamkeit sollte eingeführt werden, um gezielter vorgehen zu können, wenn Interventionen und Finanzierungen von Aktivierungsprogrammen von deren Ergebnissen abhängig gemacht werden sollen. (14) Trotz der jüngsten Verbesserungen in einigen Bereichen besteht noch viel Spielraum für Verbesserungen bei der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, wie beim Ausbau elektronischer Behördendienste und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen. Derzeit ist eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2011 bis 2012 vorhanden. Eine neue Strategie für die Zeit nach 2012 wird derzeit vorbereitet und wird im Laufe des Jahres 2012 angenommen.
Die Annahme des neuen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, das seit April 2012 in Kraft gewesen ist, stellt das wichtigste Ergebnis der derzeitigen Strategie dar. Allerdings wird die ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Gesetzes von entscheidender Bedeutung sein. Die Problematik anonymer Beteiligungen wurde bislang noch nicht angegangen. Das Beamtengesetz befindet sich noch immer in der Vorbereitung, muss jedoch unverzüglich angenommen werden, damit die Verwaltung über die notwendige Stabilität verfügt. Bedeutende Ursachen für Probleme in Bezug auf den Einsatz der EU-Fonds lagen in Unregelmäßigkeiten bei Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen und einer suboptimalen Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die öffentliche Verwaltung.
(15) Die tschechische Wirtschaft muss Faktoren mobilisieren, die den Übergang zu einem auf Innovation, höherer Wertschöpfung und Humankapital basierenden Wachstum erleichtern, da die Möglichkeiten für eine weitere auf kapitalintensivem Wachstum basierende tatsächliche Konvergenz eher begrenzt erscheinen. Eine Reform der Hochschulausbildung wird gegenwärtig erörtert. Obwohl diese Reform eine Überarbeitung des gegenwärtigen Zulassungsverfahrens vorsieht, ist sie hinsichtlich der zentralen Frage der Qualitätsbewertungsstandards nicht hinreichend präzise und findet in akademischen Kreisen kaum Unterstützung, da keine systematische Datenerhebung und -analyse vorliegt.
Angesichts der zunehmend schlechteren Leistungen tschechischer Schüler hat die Regierung Maßnahmen ergriffen, um Mindestlernziele sicherzustellen, und eine Strategie für landesweite computergestützte Tests in Angriff genommen. Diese Maßnahmen gehen jedoch nicht weit genug, um die Qualität und die Gerechtigkeit der Pflichtschulausbildung zu erhöhen. (16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik eingehend analysiert. Sie hat das Konvergenzprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln die untenstehenden Empfehlungen 1 bis 6 wider. (17) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm geprüft; seine Stellungnahme hierzu spiegelt insbesondere die Empfehlung 1 wider — EMPFIEHLT, dass die Tschechische Republik im Zeitraum 2012 bis 2013: 1. die geplanten Fortschritte in Richtung einer fristgerechten Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleistet; hierzu den Haushalt 2012 vollständig umsetzt und die für das Jahr 2013 erforderlichen nachhaltigen Maßnahmen vorsieht, um die in der Empfehlung des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit festgelegte jährliche durchschnittliche Anpassung zu erreichen; danach angemessene Anstrengungen zur strukturellen Anpassung unternimmt, um ausreichende Fortschritte im Hinblick auf das mittelfristige Ziel sowie auf den Richtwert für die Ausgaben zu erreichen; in diesem Zusammenhang Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip vermeidet, wachstumsfördernde Ausgaben sicherstellt und ihre Anstrengungen zur Erhöhung der Effizienz öffentlicher Ausgaben intensiviert; die vorhandenen Spielräume für Steuererhöhungen auslotet, die dem Wachstum am wenigsten schaden; die hohe Steuerlast vom Faktor Arbeit auf die Bereiche Immobilien und Umwelt verlagert; die Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen verringert;
Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung, zur Verringerung der Steuerumgehung und zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften ergreift, einschließlich der Einrichtung einer einzigen Erhebungsstelle für alle Steuern; 2. weitere Veränderungen an ihrem staatlichen Rentensystem vornimmt, um seine langfristige Tragfähigkeit sicherzustellen; ihre geplante Vorruhestandsregelung überdenkt; eine effektive Beteiligung junger Arbeitnehmer an dem geplanten kapitalgedeckten System fördert, um die Angemessenheit der Renten zu verbessern; 3. zusätzliche Maßnahmen ergreift, um die Verfügbarkeit von erschwinglichen und qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter wesentlich zu erhöhen;
4. die staatliche Arbeitsverwaltung durch Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit von Schulungsmaßnahmen, der Unterstützung bei der Arbeitssuche und der individualisierten Dienstleistungen stärkt, einschließlich ausgelagerter Dienste; 5. das Beamtengesetz unverzüglich annimmt und umsetzt, um die Stabilität und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu fördern und Unregelmäßigkeiten zu vermeiden; die angemessene Umsetzung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sicherstellt; die Problematik anonymer Beteiligungen angeht; den ordnungsgemäßen Einsatz von EU-Fonds sicherstellt und die Bekämpfung der Korruption intensiviert;
6. die erforderlichen Rechtsvorschriften erlässt, um ein transparentes und klar definiertes System für die Qualitätsbewertung von Hochschul- und Forschungseinrichtungen einzuführen; sicherstellt, dass die Finanzierung nachhaltig wirkt und an die Ergebnisse der Qualitätsbewertung geknüpft ist; einen auf Verbesserung ausgerichteten Bewertungsrahmen in der Pflichtschulausbildung einführt. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly