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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2012

CELEX
32012H0724(11)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Griechenlands 2012 2012/C 219/11 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Griechenlands für 2011 an. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde. (5) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15.

Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (6) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, ihre Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (8) Am 12. April 2012 übermittelte Griechenland sein nationales Reformprogramm 2012 sowie unvollständige Angaben zu seiner Haushaltsplanung, da die Aktualisierung der mittelfristigen Haushaltsstrategie derzeit noch im Gange ist, voraussichtlich aber bald abgeschlossen sein soll. Die griechischen Behörden sind aufgefordert, alle nach der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgeschriebenen Standardtabellen zu übermitteln, sobald die Aktualisierung der mittelfristigen Haushaltsstrategie abgeschlossen ist.

(9) Am 21. Februar 2012 vereinbarte die Euro-Gruppe ein zweites wirtschaftliches Anpassungsprogramm für Griechenland. Die Umsetzung der in der Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität beschriebenen Wirtschaftspolitik wird dazu beitragen, den öffentlichen Schuldenstand Griechenlands bis 2020 auf 117 % des BIP zu senken. Die Euro-Gruppe vereinbarte zudem, dass der öffentliche Sektor das Programm bis 2014 — über die im ersten Finanzierungsprogramm zugesagten Beträge hinaus — mit 130 Mrd. EUR finanziert. (10) Die Auszahlung der Tranchen ist an die Erfüllung quantitativer Leistungskriterien sowie eine positive Bewertung der Fortschritte bei den politischen Kriterien gebunden, die im Beschluss 2011/734/EU des Rates vom 12.

Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (geändert am 8. November 2011 und 13. März 2012 ), und in der am 14. März 2012 unterzeichneten Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität niedergelegt sind. (11) Am 19. März 2012 hat die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) die erste Rate (5,9 Mrd. EUR) der ersten Tranche (14,5 Mrd. EUR) des neuen Finanzierungsprogramms an Griechenland ausgezahlt.

Zudem erhielt Griechenland 1,6 Mrd. EUR vom Internationalen Währungsfonds (IWF). Bis Mai 2012 hatte Griechenland im Rahmen des ersten und des zweiten Programms 147,5 Mrd. EUR aus öffentlichen Mitteln erhalten. (12) 2010 und 2011 hat Griechenland bei der Verwirklichung der ehrgeizigen Ziele des Anpassungsprogramms Teilerfolge erzielt. Die Umsetzung wurde durch verschiedene Faktoren erschwert — politische Instabilität, soziale Unruhen, Probleme der Verwaltungskapazität, vor allem aber eine Rezession, die erheblich schwerer war als zuvor erwartet. Wichtige Haushaltsziele wurden verfehlt, was zur Annahme zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen während der Jahre 2010 und 2011 führte.

Griechenland hat jedoch eine erhebliche Verringerung des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizits erreicht: von 15,8 % des BIP im Jahr 2009 auf 9,1 % des BIP im Jahr 2011. (13) Am 18. April 2012 hat die Kommission eine Mitteilung zum Thema „ Wachstum in Griechenland “ angenommen, in der sie deutlich macht, wie positiv sich eine vollständige effektive Umsetzung des wirtschaftlichen Anpassungsprogramms auswirken kann, da damit die Fundamente für Wachstum, Investitionen und soziale Erneuerung gelegt werden. In der Mitteilung wird daran erinnert, dass Griechenland daraus, dass es der Union und dem Euro-Währungsgebiet angehört, Stärke und konkrete Unterstützung schöpfen kann.

Unterstrichen wird, dass die Reformen des zweiten Anpassungsprogramms darauf ausgerichtet sind, das Potenzial der griechischen Wirtschaft für Wachstum und Beschäftigung wiederherzustellen und die Gesellschaft gerechter zu machen. Die Mitteilung verweist auf den erheblichen Umfang der Griechenland gewährten Finanzhilfen und betont, dass die Partner Griechenlands und insbesondere die Kommission willens sind, aufzuzeigen, wie sich die Wirkung der als Erstes zu treffenden Maßnahmen durch rasches Handeln und mit EU-Hilfe maximieren lässt. (14) Die Wirtschaftskrise und die anschließende Haushaltskonsolidierung haben die Fähigkeit Griechenlands beeinträchtigt, die Ziele von Europa 2020 und insbesondere jene mit sozialer Ausrichtung zu verwirklichen.

Die Strukturreformen, insbesondere die Reform des Arbeitsmarktes, die Liberalisierung verschiedener Sektoren sowie eine Anzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen werden jedoch dazu beitragen, den Wettbewerb zu fördern, die Produktivität zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Produktionskosten zu senken, und damit mittelfristig zu einem Anstieg der Beschäftigung führen sowie Armut und soziale Ausgrenzung eindämmen. Trotz der Wirtschaftskrise hat Griechenland weiter an der Umsetzung der Umweltziele von Europa 2020 gearbeitet. (15) Bei den Strukturfonds wurden strategische Programmänderungen auf den Weg gebracht, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)) liegt.

Die neuen Maßnahmen fördern Aktionen in den Bereichen Beschäftigungspass, Ausbildung und berufliche Qualifikation sowie Zugang von KMU zu Finanzmitteln. (16) Griechenland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Jahr 2011 betreffen die Förderung der Beschäftigung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität — EMPFIEHLT, dass Griechenland: die Maßnahmen, die im Beschluss 2011/734/EU in seiner geänderten Fassung vom 8.

November 2011 und vom 13. März 2012 und in der am 14. März 2012 unterzeichneten Absichtserklärung für eine spezifische wirtschaftspolitische Konditionalität niedergelegt sind, umsetzt. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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