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Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2015

CELEX
32012H0724(21)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2012-07-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 10. Juli 2012 zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2012 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Rumäniens für die Jahre 2012 bis 2015 2012/C 219/21 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie ( „ Europa 2020 “ ) zu, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten an, die zusammen die „ integrierten Leitlinien “ bilden.

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken den integrierten Leitlinien Rechnung zu tragen. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Rumäniens für 2011 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Konvergenzprogramm Rumäniens für 2011 bis 2014 ab. (4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester der in der Strategie Europa 2020 verankerten integrierten Ex-ante-Politikkoordinierung eingeleitet wurde.

(5) Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und nahm am 15. Februar 2012 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2012 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2012 an. (6) Am 2. März 2012 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung der Stabilität des Finanzsystems, der Haushaltskonsolidierung und der Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen rechtzeitig bekanntzugeben, damit sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können. (8) Am 23. April 2012 übermittelte Rumänien sein nationales Reformprogramm 2012 und am 11. Mai 2012 sein Konvergenzprogramm für den Zeitraum 2012 bis 2015. (9) Am 6. Mai 2009 erließ der Rat die Entscheidung 2009/459/EG , um Rumänien drei Jahre lang gemäß Artikel 143 des Vertrags einen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren.

In der am 23. Juni 2009 unterzeichneten Absichtserklärung zu der Entscheidung und ihren nachfolgenden Ergänzungen wurden die wirtschaftspolitischen Auflagen niedergelegt, auf deren Grundlage die Finanzhilfe ausgezahlt wurde. Die Entscheidung 2009/459/EG wurde am 16. März 2010 durch den Beschluss 2010/183/EU geändert. Nach der erfolgreichen Umsetzung des mittelfristigen Finanzhilfeprogramms durch Rumänien und angesichts einer wesentlichen, aber teilweisen Anpassung der Zahlungsbilanz aufgrund noch vorhandener struktureller Schwächen der Produkt- und Arbeitsmärkte Rumäniens, die dazu führen, dass das Land empfindlich auf internationale Preisschocks reagiert, erließ der Rat am 12.

Mai 2011 den Beschluss 2011/288/EU , um Rumänien drei Jahre lang gemäß Artikel 143 des Vertrags einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand zu gewähren. Die entsprechende Absichtserklärung wurde am 29. Juni 2011 unterzeichnet, die erste Ergänzung zu dieser Erklärung am 27. Dezember 2011 . (10) Die zweite förmliche Überprüfung des mittelfristigen Finanzhilfeprogramms, die Ende April bis Anfang Mai 2012 durchgeführt wurde, zeigte, dass Rumänien bei der Umsetzung dieses Programms auf Kurs bleibt. Die Zielvorgabe für das Kassendefizit 2011 wurde erreicht, und das Ziel des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) wäre erreicht worden, wenn es nicht infolge von Gerichtsentscheidungen, die die Regierung zu Entschädigungszahlungen an bestimmte Gruppen von Beschäftigten verpflichten, zu einer einmaligen Maßnahme in beträchtlichem Umfang gekommen wäre.

Im Haushalt 2012 steuert Rumänien auf ein Defizit unter 3 % des BIP gemäß dem ESVG zu. Der rumänische Bankensektor blieb resistent, auch wenn die Qualität der Aktiva weiter abnahm und die Rentabilität des Bankensektors dadurch weiter gedrückt wurde. Die im mittelfristigen Finanzhilfeprogramm vorgesehenen Auflagen für den Finanzsektor wurden erfüllt, wenngleich in bestimmten Fällen mit einigen Verzögerungen. Die Fortschritte bei strukturellen Reformen in Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr und verbesserter Inanspruchnahme von EU-Mitteln waren uneinheitlich. (11) Das reale BIP Rumäniens ist 2011 nach zwei Jahren des Rückgangs um 2½ % gestiegen.

Für 2012 wird mit einer Abschwächung des Wachstums auf 1,4 % gerechnet. Voraussichtlich wird das Wachstum in erster Linie durch die Inlandsnachfrage angekurbelt. Öffentlichen Investitionen kommt dank einer verbesserten Inanspruchnahme von EU-Mitteln 2012 eine Schlüsselrolle zu. (12) Ausgehend von der Bewertung des Konvergenzprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen dieses Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Das Ziel der im Konvergenzprogramm beschriebenen Haushaltsstrategie ist ein Haushaltsdefizit von weniger als 3 % des BIP im Jahr 2012, was mit den Empfehlungen, die der Rat im Rahmen des Defizitverfahrens an Rumänien gerichtet hat, im Einklang steht.

Danach strebt Rumänien als mittelfristiges Haushaltsziel ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,7 % des BIP an. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wider. Nach der geplanten Korrektur des übermäßigen Defizits 2012 wird mit einem weiteren Rückgang des Defizits auf 2,2 % des BIP im Jahr 2013, 1,2 % des BIP im Jahr 2014 und 0,9 % des BIP im Jahr 2015 gerechnet. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Haushaltssaldo ergibt sich eine Verringerung des Defizits um 1,5 % im Jahr 2012, 0,5 % im Jahr 2013 und 0,7 % im Jahr 2014 und damit eine Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Richtwerts von 0,5 % des BIP.

Die Wachstumsrate der Staatsausgaben für den Zeitraum von 2012 bis 2015 entspricht dem Ausgabenrichtwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Das mittelfristige Haushaltsziel soll dem Konvergenzprogramm zufolge 2014 erreicht werden. Die größten Risiken für die Haushaltsziele liegen in den Zahlungsrückständen staatseigener Unternehmen sowie in einem möglichen neuen Auflaufen von Zahlungsrückständen auf kommunaler Ebene und im Gesundheitswesen, auch wenn einige Maßnahmen im Gesundheitswesen getroffen wurden. Die öffentlichen Schulden lagen Ende 2011 unter 34 % des BIP und damit deutlich unter dem Richtwert von 60 % des BIP.

(13) Rumänien ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese Verpflichtungen sowie die Umsetzung der 2011 vorgelegten Verpflichtungen betreffen die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, tragfähigere öffentliche Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität — EMPFIEHLT, dass Rumänien im Zeitraum von 2012 bis 2013 die Maßnahmen, die in der Entscheidung 2009/459/EG in ihrer durch Beschluss 2010/183/EU geänderten Fassung und in dem Beschluss 2011/288/EU festgelegt und in der Absichtserklärung vom 23. Juni 2009 und ihren nachfolgenden Ergänzungen sowie in der Absichtserklärung vom 29.

Juni 2011 und ihren nachfolgenden Ergänzungen näher ausgeführt sind, umsetzt. Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2012 . Im Namen des Rates Der Präsident V. Shiarly

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