Richtlinie 2012/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2012 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunkts ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 309 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Unterabsatz 1 wird das Datum „31. Oktober 2012“ durch das Datum „30. Juni 2013“ ersetzt. b) Nach Unterabsatz 1 wird folgender Unterabsatz eingefügt: „Die in Unterabsatz 1 genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften gelten ab dem 1. Januar 2014.“ 2. In Artikel 310 Absatz 1 wird das Datum „1. November 2012“ durch das Datum „1. Januar 2014“ ersetzt. 3. In Artikel 311 Absatz 2 wird das Datum „1. November 2012“ durch das Datum „1. Januar 2014“ ersetzt.
Article 2
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions