Durchführungsverordnung (EU) Nr. 91/2012 der Kommission vom 2. Februar 2012 zur Zulassung von Bacillus subtilis (CBS 117162) als Futtermittelzusatzstoff für entwöhnte Ferkel und Mastschweine (Zulassungsinhaber: Krka d.d.) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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