Durchführungsverordnung (EU) Nr. 238/2012 der Kommission vom 19. März 2012 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Sel de Guérande / Fleur de sel de Guérande (g.g.A.)]
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Anhang I dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen. Die in Anhang II aufgeführten Unternehmen dürfen jedoch diese Bezeichnung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung noch weitere fünf Jahre verwenden.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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