Verordnung (EU) Nr. 618/2012 der Kommission vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Tabelle 3.1 wird wie folgt geändert: a) Die den Einträgen in Anhang I entsprechenden Einträge erhalten die Fassung der Einträge in diesem Anhang; b) die Einträge in Anhang II werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.1 in diese eingefügt; 2. Tabelle 3.2 wird wie folgt geändert: a) Die den Einträgen in Anhang III entsprechenden Einträge erhalten die Fassung der Einträge in diesem Anhang; b) die Einträge in Anhang IV werden in der Reihenfolge der Einträge in der Tabelle 3.2 in diese eingefügt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt ab dem 1. Dezember 2013. Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung EG (Nr.) 1272/2008 können bereits vor dem 1. Dezember 2013 angewendet werden.
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