Durchführungsverordnung (EU) Nr. 686/2012 der Kommission vom 26. Juli 2012 zur Übertragung der Überprüfung der Wirkstoffe, deren Genehmigung spätestens am 31. Dezember 2018 ausläuft, auf die Mitgliedstaaten zum Zweck des Erneuerungsverfahrens Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Zum Zweck des Erneuerungsverfahrens wird die Überprüfung der einzelnen, in der ersten Spalte des Anhangs aufgeführten Wirkstoffe den in der zweiten Spalte des Anhangs aufgeführten berichterstattenden Mitgliedstaaten sowie den in der dritten Spalte des Anhangs aufgeführten mitberichterstattenden Mitgliedstaaten übertragen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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