Durchführungsverordnung (EU) Nr. 840/2012 der Kommission vom 18. September 2012 zur Zulassung von 6-Phytase (EC 3.1.3.26) aus Schizosaccharomyces pombe (ATCC 5233) als Futtermittelzusatzstoff für alle Mastvogelarten mit Ausnahme von Masthühnern, Masttruthühnern und Mastenten sowie für alle Legevogelarten außer Legehennen (Zulassungsinhaber: Danisco Animal Nutrition) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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