Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2012 der Kommission vom 18. September 2012 zur Zulassung einer Zubereitung von Lanthancarbonat-Octahydrat als Futtermittelzusatzstoff für Hunde (Zulassungsinhaber: Bayer Animal Health GmbH) Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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