Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1065/2012 der Kommission vom 13. November 2012 zur Zulassung von Zubereitungen aus Lactobacillus plantarum (DSM 23375, CNCM I-3235, DSM 19457, DSM 16565, DSM 16568, LMG 21295, CNCM MA 18/5U, NCIMB 30094, VTT E-78076, ATCC PTSA-6139, DSM 18112, DSM 18113, DSM 18114, ATCC 55943 und ATCC 55944) als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang genannten Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden als Zusatzstoffe in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Die im Anhang aufgeführten Zubereitungen und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 4. Juni 2013 in Übereinstimmung mit den vor dem 4. Dezember 2012 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, können weiter bis zum völligen Abbau der Bestände in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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