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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1181/2012 der Kommission vom 10. Dezember 2012 zur Genehmigung einer Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2012 in bestimmten Weinanbaugebieten

CELEX
32012R1181
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2012-12-10
In force since
2012-12-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Anhang XVa Abschnitt A Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 darf in den im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten geografischen Gebieten die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts der im Jahr 2012 geernteten frischen Weintrauben sowie des Traubenmostes, des teilweise gegorenen Traubenmostes, des Jungweins und des Weins, soweit diese Erzeugnisse aus Trauben der Ernte 2012 gewonnen worden sind, 3,5 % vol nicht überschreiten.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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