2013/168/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 20. März 2013 zur Aufhebung der Beschlüsse EZB/2011/4 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der irischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel, EZB/2011/10 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der portugiesischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel, EZB/2012/32 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel sowie EZB/2012/34 über zeitlich befristete Änderungen der Regelungen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit von auf Fremdwährungen lautenden Sicherheiten (EZB/2013/5)
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Article 1 Aufhebung der Beschlüsse EZB/2011/4, EZB/2011/10, EZB/2012/32 und EZB/2012/34
1 Die Beschlüsse EZB/2011/4, EZB/2011/10, EZB/2012/32 und EZB/2012/34 werden mit Wirkung vom 3. Mai 2013 aufgehoben.
2 Bezugnahmen auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Bezugnahmen auf die Leitlinie EZB/2013/4.
Article 2 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am 22. März 2013 in Kraft.
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