2013/55/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 22. Januar 2013 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2009/1008/EU zur Ermächtigung der Republik Lettland, die Anwendung einer von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichenden Regelung zu verlängern
Text
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Article 2a
Jeder Antrag auf Verlängerung der in diesem Beschluss vorgesehenen Regelung ist der Kommission bis zum 31. März 2015 zusammen mit einem Bericht über die Anwendung dieser Regelung vorzulegen.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Er gilt ab dem 1. Januar 2013.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet.
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