2013/80/EU: Beschluss der Kommission vom 13. Februar 2013 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Türkei und der Ukraine
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl), die derzeit unter den KN-Codes 73066192 und 73066199 eingereiht werden, mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Türkei und der Ukraine, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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