Beschluss 2013/89/GASP des Rates vom 18. Februar 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Text
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Article 10
1 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
2 Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Februar 2014.
3 Die in Artikel 4 Absatz 1 genannten Maßnahmen werden in Bezug auf die in Anhang II aufgeführten Personen bis zum 20. Februar 2014 ausgesetzt.
4 Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, falls der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.".
Article 2
Die Anhänge I und II des Beschlusses 2011/101/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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