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Seqlense EUR-Lex

2013/96/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Februar 2013 über die von Deutschland gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Beschränkungen der Zulassung von difenacoumhaltigen Biozid-Produkten (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 780)

CELEX
32013D0096
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-02-19
In force since
2013-02-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Deutschland wird gestattet, die erteilten Zulassungen für die im Anhang dieses Beschlusses genannten Produkte gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/8/EG auf die Anwendung durch ausgebildete oder lizenzierte gewerbliche Verwender zu beschränken, ohne dass der Schutz von Lebensmitteln von den zugelassenen Verwendungszwecken ausgeschlossen wird.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

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