2013/130/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. März 2013 zur Ablehnung einer von Deutschland gemäß der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gemeldeten Beschränkung der Zulassung eines Indoxacarb enthaltenden Biozid-Produkts (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1366)
Text
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Article 1
Der Vorschlag Deutschlands, die vom Vereinigten Königreich am 28. Oktober 2011 erteilte Zulassung des im Anhang genannten Produkts dadurch einzuschränken, dass der Schutz von Lebensmitteln von den zugelassenen Verwendungszwecken ausgeschlossen wird, wird abgelehnt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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