2013/151/EU: Beschluss der Kommission vom 19. September 2012 über die staatliche Beihilfe SA.30908 (11/C) (ex N 176/10) umgesetzt von der Tschechischen Republik für České aerolinie, a.s. (ČSA — Czech Airlines — Umstrukturierungsplan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 6352) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Bei der von der Tschechischen Republik notifizierten Umstrukturierungsbeihilfe bestehend in der Umwandlung eines Darlehens in Höhe von 2500 Mio. CZK in Eigenkapital (Schulden-Swap) zugunsten von České aerolinie, a.s. (Czech Airlines) handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Umsetzung dieser staatlichen Beihilfe ist gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
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